Wer kann sich registrieren lassen
Wer kann sich als Blutstammzellspender registrieren lassen?
- Alle gesunden Personen vom 18. bis zum 55. Lebensjahr
Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, sich als als Blutstammzellspender zu registrieren. Bis vor kurzem wurden nur Spendewillige bis zum 45. Lebensjahr ins Register aufgenommen mit Verbleib bis zum 55. Lebensjahr. Somit bestand auch nach der kostenintensiven Typisierung im Rahmen der Registrierung längerfristig die reelle Chance, für eine Spende angefragt zu werden. Auf vielfachen Wunsch zahlreicher Interessierter über 45 Jahre und auch um der demografischen Entwicklung gerecht zu werden, können sich nun auch Spendewillige bis 55jährig registrieren lassen, sie verbleiben dann bis zum 60.Lebensjahr im Register. Um jedoch die dabei anfallenden Typisierungskosten abzufedern, werden Neuspender ab 45 Jahre gebeten, sich mit einem Beitrag von Fr. 100 an den Kosten ihrer Gewebetypisierung zu beteiligen. - Fester Wohnsitz in der Schweiz
- Der Spender verbleibt bis zum 60. Lebensjahr im Register
Was ist wichtig für mich zu wissen?
- Der Entscheid zur Spende ist freiwillig und unentgeltlich.
- Es besteht jederzeit die Möglichkeit zurückzutreten.
- Bei der Blutstammzellspende gilt die Anonymität zwischen Spender und Patient.
Die wichtigsten Ausschlusskriterien sind:
- Gewicht unter 50kg
- Infektiöse Gelbsucht (Hepatitis B, C)
- Malariakrankheit
- Positiver Test für AIDS-Viren (HIV) oder Syphilis
- Angina Pectoris, Herzinfarkt oder Herzoperationen
- Blutgerinnungsstörungen
- Einnahme von gewissen Medikamenten: zB. Herzmittel (Digitalis, Nitroglycerin), Krebsmittel (Chemotherapeutika).
- Bluttransfusion seit 1980
- Krebs
- Sexuelle Kontakte unter Männern
- Gewerbsmässige sexuelle Kontakte
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